FamilienForum

Institut für angewandte Psychologie und Sozialpädagogik

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die von seelischer Behinderung bedroht sind (§ 35 a SGB VIII)

 

Zur Zielgruppe gehören Kinder und Jugendliche, deren „körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ (§ 2 Abs.1 SGB IX)

Die seelische Behinderung oder drohende seelische Behinderung kann sich dabei sowohl auf schulischer Leistungsebene als auch auf die familiär-gesellschaftliche soziale Integration auswirken.

Grundlage der Hilfe ist also die individuelle Einschränkung der Anpassungsmöglichkeiten des Kindes in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Eine Teilleistungsstörung ( im Sinne von z.B. Legasthenie, ADHS, usw. ) zieht in vielen Fällen weitere Probleme wie Schulangst, Schulverweigerung oder sozialphobische Reaktionen, also insgesamt nicht gelingende Integration nach sich.

Die Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe werden nur durch ausgebildete Fachkräfte durchgeführt. Unsere MitarbeiterInnen verfügen über Weiterbildungen zu einzelnen Schwerpunktthemen (wie z.B. Autismus, ADHS usw.) und besuchen regelmäßig Fortbildungen zu diesen Themen.

 

Eingliederungshilfe über Unterstützung im schulischen Bereich

Kinder und Jugendliche, die für die Eingliederungshilfe nach § 35a in Frage kommen,sind in Folge ihrer Teilleistungsstörungen oft von gravierenden Auffälligkeiten im sozialen Bereich betroffen. Die Auffälligkeiten äußern sich meist massiv im Umfeld Schule.

Lernschwierigkeiten ziehen oft Verhaltensauffälligkeiten hinterher und umgekehrt. Die Verhaltensauffälligkeiten äußern sich in großer Bandbreite von sozialem Rückzug bis hin zu aggressivem Verhalten.

Im Rahmen der schulischen Integration stehen somit sowohl die leistungsbezogene Förderung des Kindes / Jugendlichen als auch die aktive Integration in den Klassenverband im Vordergrund.

Ausgehend von seinen Ressourcen soll jedem Kind / Jugendlichen unter Anleitung des Therapeuten die Gelegenheit gegeben werden, diese zu entdecken, weiter zu entwickeln und gelingend zu präsentieren.

Die Begleitung erfolgt in Absprache mit den jeweiligen Fachlehrern sowohl im Unterricht als auch in den Pausen.

 

Eingliederungshilfe über Soziale Gruppenarbeit

Im Rahmen der von uns durchgeführten Sozialen Gruppenarbeit sollen die betroffenen Kinder und Jugendlichen Kompetenzen entwickeln, die sie benötigen, um in Gruppen Gleichaltriger zurecht zu kommen.

Viele der betroffenen Kinder/Jugendlichen kommen aus einer Geschichte, die geprägt ist durch Misserfolg in sozialen Situationen gefolgt von Rückzug. Das zunächst künstliche Setting „Gruppe“ ermöglicht den TeilnehmerInnen Erfahrungen des Scheiterns zu reflektieren und gleichzeitig Erfahrungen des Gelingens zumachen. In der angeleiteten Situation der Sozialen Gruppenarbeit lernt das Kind/ der Jugendliche also den gelingenden Umgang mit Scheitererfahrungen.  Gemeinsam mit den Peers und den Gruppenleitern werden Lösungen für schwierige Situationen erarbeitet. Das oft manifestierte Muster, aus der nicht gelungenen Situation nicht mehr in die Gemeinschaft zurückfinden zu können, soll hier aufgelöst bzw. überwunden und durch neue Muster gelingender Interaktion ersetzt werden.

Das ausführliche Konzept zur Sozialen Gruppenarbeit liegt diesem Papier bei.

 

Eingliederungshilfe durch Einzelbegleitung

Viele der betroffenen Kinder / Jugendlichen sind zu Beginn einer Hilfemaßnahme nicht gruppenfähig.

Mit ihnen kann und sollte über einen begrenzten Zeitraum hinweg eine Einzelbetreuung durchgeführt werden. In erster Linie sollen in der intensiven Einzelarbeit Ressourcen erkannt und ausgebaut werden. Der ihm zur Seite gestellte Coach begleitet das Kind / den Jugendlichen in allen seinen Lebensbereichen (Familie, Schule, Gesellschaft). Er verhilft ihm dazu, in den unterschiedlichen Situationen gelingende Handlungsmuster einzuüben und damit die Spirale des Scheiterns zu unterbrechen.

 

Eingliederungshilfe in das sozialräumliche Umfeld

Dieser Teil der Eingliederungshilfe bezieht sich auf alle gesellschaftlichen Bereiche des Kindes. Er erstreckt sich dabei vom Wohnumfeld bis hin zu einer Integration eines Kindes oder Jugendlichen in eine Freizeitgruppe oder einen Verein.

Vorausgesetzt werden muss hier eine genaue Kenntnis der Fähigkeiten des Kindes/Jugendlichen, um einerseits ein weiteres Scheitern weitgehend ausschließen zu können und gleichzeitig gelingende Prozesse zu ermöglichen.